Sehr geehrte Kunden und Reisende,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und TRALOHA – Jessica Schnapp, nachstehend „TRALOHA“ zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
STELLUNG TRALOHA BEI VERMITTELTEN LEISTUNGEN
Die Reiseleistungen von TRALOHA beinhalten in der Regel keine Flugbeförderungsleistungen an den Veranstaltungsort. Soweit in der Reiseaus-schreibung der Flug nicht ausdrücklich als Bestandteil, der von TRALOHA angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen ist, bietet TRALOHA Flugleistungen nicht als eigene Leistungen, sondern als vermittelte Leistung neben der Pauschalreise an.
§1 ABSCHLUSS EINES REISEVERTRAGES
Ein Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter TRALOHA zustande. Die Annahme durch TRALOHA bedarf keiner besonderen Form. Nach Vertragsschluss wird TRALOHA dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung mit dem Kundengeldsicherungsschein übersenden.
§2 ZAHLUNG
2.1 Eine Anzahlung der Reise wird nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und in Höhe von 20% der Reisekosten sofort fällig. Die Anzahlung ist auf das unten genannte Geschäftskonto zu leisten und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Flugleistungen sind nach Buchungsabschluss in voller Höhe (100%) zu zahlen.
2.2 Die Bezahlung ist per Banküberweisung oder gültiger Kreditkarte (Master Card, Visa) möglich. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlung mit Kreditkarte Gebühren in Höhe von 1,5%, welche auf den zu buchenden Betrag angerechnet werden, anfallen.
2.2 Per Banküberweisung ist die Restzahlung des Reisepreises, soweit nichts anderes im Einzelfall (Sonderkonditionen) vereinbar ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn – auch ohne weitere Zahlungsaufforderung – zur Zahlung fällig. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig.
2.3 Im Falle einer Kreditkartenzahlung erfolgt die Rechnungsstellung für die Endrechnung bereits 8 Wochen vor Abreise.
2.4 Bei kurzfristigen Buchungsabschlüssen kürzer als vier Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt der Reisebestätigung fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten.
§3 LEISTUNGEN
3.1 Leistungsbeschreibungen, die vertraglich vereinbart sind, ergeben sich aus dem individuellen Angebot sowie der Reisebestätigung/Rechnung.
§4 REISERÜCKTRITT
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, durch eine schriftliche Rücktrittserklärung. Die Stornogebühren für Hotelpauschalreisen betragen (wenn nicht abweichend auf der Rechnung vermerkt) pro Person in Prozent des jeweiligen Reisepreises:
Pauschalreisen ohne im Pauschalreisepreis eingeschlossene internationale Flugbeförderung (Reisen mit selbst organisierter Anreise):
bis 46 Tage vor Reiseantritt 20%
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 70%
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80%
ab 7 Tage vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90%
Bei Stornierung eines Fluges, auch im Rahmen einer Pauschalreise, werden die Flugkosten in voller Höhe berechnet und dem Kunden keine Rückerstattung der Flugkosten gewährt.
4.2 Die pauschalierten Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Buchungsdokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreise- bzw. Leistungsort einfindet oder wenn die Leistung wegen nicht von TRALOHA zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten werden kann.
4.3 Ist TRALOHA infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des vereinbarten Reisepreises verpflichtet, hat TRALOHA innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, an den Kunden zu leisten.
§5 ERSTATTUNG NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENER LEISTUNGEN
5.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, kann diese jedoch nicht garantieren.
§6 REISEVERSICHERUNGEN
6.1 Bitte beachten Sie, dass eine Reiserücktrittkostenversicherung nur dann im Reisepreis enthalten ist, wenn sie ausdrücklich auf der Buchungsbestätigung aufgeführt ist. TRALOHA empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung.
§7 UMBUCHUNG
7.1 Auf Ihren Wunsch nehmen wir, soweit durchführbar, nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart gegen ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 70,00€ pro Person vor. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich Umbuchungskosten der Leistungsträger anfallen können.
§8 NAMENSÄNDERUNGEN
8.1 Eine Namensänderung nach Buchungsabschluss ist ausgeschlossen. Die weitere Person muss zum tagesaktuellen Tarif hinzugebucht werden.
§ 9 AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUßERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
9.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Hochrisikogebieten etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. In diesem Fall können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
§10 GEWÄHRLEISTUNG UND VERJÄHRUNG
10.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder vertragsgemäß erbracht werden, können Sie Abhilfe verlangen. TRALOHA ist berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung sowie zusätzlich TRALOHA schriftlich mitzuteilen.
10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie – schriftlich – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
10.3 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse von TRALOHA geltend zu machen. Nach Ablauf einer einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
§11 HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS
11.1 Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist der Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob noch fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
11.2 Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis € 5.000 – übersteigt der Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.
11.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden.
§12 PASS-, VISA- und GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
12.1 Traloha informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften basierend auf den Veröffentlichungen des Auswärtiges Amts. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Über mögliche Änderung zwischen Zusendung der Reiseunterlagen bis zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns hat der Kunde sich selbstständig beim Auswärtigen Amt oder bei TRALOHA zu informieren.
12.2 Die Verantwortung für die Gültigkeit der eigenen Passdokumente liegt beim Kunden. Dieser hat sicherzustellen, dass die Dokumente bis mindestens sechs Monate nach Rückreise gültig sind.
§13 DATENSCHUTZ
13.1 Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Reiseveranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
13.2 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).
13.3 Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet.
§14 SONSTIGES
14.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TRALOHA findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen TRALOHA im Ausland für die Haftung von TRALOHA dem Grunde nach nicht deutschem Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden deutsches Recht Anwendung.
14.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter gilt als Gerichtsstand Frankfurt. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens. Die Möglichkeit des Kunden, die Klage gegen TRALOHA auch an jedem anderen gegründeten Gerichtsstand zu erheben, bleibt unberührt.
Veranstalter:
Traloha – Jessica Schnapp
Blumenstr. 20, 58644 Iserlohn
E-Mail: info@traloha.com/ Internet: www.traloha.com